Barrierefreiheits-Erklärung
Die Raumkonzept Halbmayr GmbH ist bestrebt, die eigene Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Maßgeblicher Standard ist die EN 301 549 (WCAG 2.1 Stufe AA).
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den oben genannten Vorschriften weitgehend konform. Die nachstehenden Punkte sind uns bekannt und derzeit nicht vollständig umgesetzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Text über Bildhintergründen
In den Bildkacheln der Leistungsübersicht steht heller Text auf Fotos. Der Kontrast hängt vom Bildausschnitt ab und lässt sich nicht für jedes Motiv garantieren.
Schaltflächen und Kategorie-Kennzeichnungen
Schaltflächen, Tags und textbasierte Links verwenden die Hausfarbe der Marke. Weißer Text auf dieser Farbe erreicht ein Kontrastverhältnis von 3,67:1, farbiger Text auf weißem Grund 3,14:1 — das WCAG-Kriterium 1.4.3 verlangt für diese Schriftgrößen 4,5:1. Die Farbe ist Bestandteil des Corporate Designs und wird beibehalten. Alle betroffenen Elemente sind zusätzlich durch Position, Form und eindeutige Beschriftung erkennbar und per Tastatur mit sichtbarem Fokusrahmen bedienbar.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Inhalte sowie Inhalte Dritter.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 8. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung. Geprüft wurde automatisiert mit axe-core, IBM Equal Access und HTML_CodeSniffer über alle öffentlichen Seiten, ergänzt um eine rechnerische Kontrastmessung sämtlicher Textelemente je Seite — auch im geöffneten Menü —, eine manuelle Prüfung der Alternativ- und Linktexte, der Überschriftenstruktur sowie eine Tastatur- und Fokusprüfung.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, schreiben Sie uns bitte an info@raumkonzept-halbmayr.at. Bitte geben Sie die Adresse der Seite und eine kurze Beschreibung des Problems an.
Durchsetzungsverfahren
Führt Ihre Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle beim Sozialministeriumservice wenden (www.sozialministeriumservice.at). Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Stand: 7. September 2026